Gebühren


Dazu kommen im Kindergarten noch monatlich der individuelle Beitrag, pro eingenommenem Mittagessen.

Zum ersten Beitrag wird außerdem einmalig eine Aufnahmegebühr von 25,- € fällig.



Dazu kommen dann in der Krippe noch monatlich  5,- € Frühstücksgeld und 44,- € Mittagessenspauschale (von September – Juli).

 Zum ersten Beitrag wird außerdem einmalig eine Aufnahmegebühr von 25,- € fällig.



Der Freistaat Bayern unterstützt die Familien beim Elternbeitrag.

 

Ø Das heißt: Für die Eltern ermäßigt sich der Beitrag für eine nach dem BayKiBiG

geförderte Kindertageseinrichtung je Kind um 100 Euro monatlich.

 

Ø Der Beitragszuschuss wird mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt.

Ø Er gilt ab dem 1. September des Jahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, und wird bis zur Einschulung gezahlt und muss nicht gesondert beantragt werden.

 

 

Ø Vom bayerischen Krippengeld profitieren Eltern mit Krippenkindern ab dem zweiten

Lebensjahr.

Ø Das Krippengeld knüpft an den Besuch einer nach dem Bayerischen Kinderbildungs-

und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) geförderten Kindertagesbetreuung

(Kindertageseinrichtung oder Tagespflege) an und muss beantragt werden.

 

Ø Es werden Elternbeiträge bis zu 100 Euro pro Monat erstattet, die tatsächlich von

den Eltern (und nicht bspw. dem Jugendamt über die wirtschaftliche Jugendhilfe) getragen

werden.

 

Ø Das Krippengeld ist einkommensabhängig. Es wird nur bis zu einer haushaltsbezogenen

Einkommensgrenze von 60.000 Euro gezahlt. Für Mehrkindfamilien wird ein Zuschlag

von 5.000 Euro pro weiteres Kind gewährt.

 

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