Dazu kommen im Kindergarten noch monatlich der individuelle Beitrag, pro eingenommenem Mittagessen.
Zum ersten Beitrag wird außerdem einmalig eine Aufnahmegebühr von 25,- € fällig.
Dazu kommen dann in der Krippe noch monatlich 5,- € Frühstücksgeld und 44,- € Mittagessenspauschale (von September – Juli).
Zum ersten Beitrag wird außerdem einmalig eine Aufnahmegebühr von 25,- € fällig.
Der Freistaat Bayern unterstützt die Familien beim Elternbeitrag.
Ø Das heißt: Für die Eltern ermäßigt sich der Beitrag für eine nach dem BayKiBiG
geförderte Kindertageseinrichtung je Kind um 100 Euro monatlich.
Ø Der Beitragszuschuss wird mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt.
Ø Er gilt ab dem 1. September des Jahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, und wird bis zur Einschulung gezahlt und muss nicht gesondert beantragt werden.
Ø Vom bayerischen Krippengeld profitieren Eltern mit Krippenkindern ab dem zweiten
Lebensjahr.
Ø Das Krippengeld knüpft an den Besuch einer nach dem Bayerischen Kinderbildungs-
und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) geförderten Kindertagesbetreuung
(Kindertageseinrichtung oder Tagespflege) an und muss beantragt werden.
Ø Es werden Elternbeiträge bis zu 100 Euro pro Monat erstattet, die tatsächlich von
den Eltern (und nicht bspw. dem Jugendamt über die wirtschaftliche Jugendhilfe) getragen
werden.
Ø Das Krippengeld ist einkommensabhängig. Es wird nur bis zu einer haushaltsbezogenen
Einkommensgrenze von 60.000 Euro gezahlt. Für Mehrkindfamilien wird ein Zuschlag
von 5.000 Euro pro weiteres Kind gewährt.